Förderprogramme

Geld sparten

Die Preise für Heizöl und Gas steigen stetig an und ein Ende ist nicht in Sicht. Um die Kosten einzudämmen, bleibt Ihnen als Hausbesitzer nur ein Weg: Energiesparen, dort wo es Sinn macht!

Förderprogramme nutzen - Bares Geld kassieren

Nie gab es in Deutschland soviele und vor allem umfangreiche Förderungen und Zuschüsse für Renovierer und Modernisierer.

Wer jetzt plant, seine Rollladen und Fenster zu tauschen erhält durch eines der zahlreichen Förderprogramme finanzielle Unterstützung. Attraktive Darlehen und Zuschüssse bietet die KfW-Förderbank (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Interessierte finden unter www.foerderdata.de neben den Informationen über die verfügbaren Förderprogramme auch noch umfassende und unverbindliche Unterstützung bei der Umsetzung der geplanten Bau-, Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten.

Nutzen Sie Ihre Chance jetzt: Renovieren Sie, tragen Sie Ihren Teil zum Umweltschutz bei und sparen Sie Energie und damit bares Geld!

Wichtige Informationen zur BEG-Förderung

Die Bedeutung von Sonnenschutz nimmt kontinuierlich zu – nicht nur für den Wohnkomfort, sondern auch für die Energieeffizienz und den Umweltschutz. Die gute Nachricht: Es stehen attraktive Fördermöglichkeiten zur Verfügung, um energetische Maßnahmen an Bestandsgebäuden, einschließlich Sonnenschutz, zu unterstützen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die BEG-Förderung. Wenn Sie Bauherr, Eigentümer oder Mieter sind, sollten Sie sich über die "Sonnenschutzförderung" informieren und die Möglichkeiten nutzen.

Was ist die BEG-Förderung?

Die BEG-Förderung wurde im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 eingeführt, um verschiedene frühere Programme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu vereinen. Das Ziel ist es, einen einfacheren und übersichtlicheren Weg für diejenigen zu schaffen, die energieeffizient bauen oder sanieren möchten.

Warum ist Sonnenschutzförderung wichtig?

Seit dem 15. August 2022 liegt ein besonderer Fokus der BEG auf dem "sommerlichen Wärmeschutz", was die Bedeutung von Sonnenschutz für die Energieeffizienz eines Gebäudes unterstreicht. Maßnahmen zur Gebäudeautomation, einschließlich Sonnenschutz, werden nun mit 15% der Investitionssumme gefördert, was neben den Materialkosten auch die Montage- und Installationskosten umfasst.

Welche Sonnenschutzprodukte werden gefördert?

Ab dem 1. Februar 2022 hat das BMWK spezifiziert, welche Arten von Sonnenschutzprodukten förderfähig sind. Dazu gehören Produkte, die parallel zu Fenstern oder Verglasungen verlaufen und in die thermische Gebäudehülle integriert sind, wie Rollladen, Außenjalousien und Fenster-Markisen. Es ist wichtig zu beachten, dass andere Typen wie Gelenkarm- oder Kassetten-Markisen, Pergola-Markisen und Lamellendächer nicht mehr gefördert werden.

Wichtige Voraussetzungen für die BEG-Förderung:

• Antrag vor Beginn des Projekts einreichen.
• Rückwirkende Anträge für bereits installierte Sonnenschutzsysteme werden nicht akzeptiert.
• Ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte muss konsultiert werden, der eine technische Projektbeschreibung (TPB) verfasst und die geplanten Maßnahmen überprüft.
• Anträge können eine Förderung von 15 Prozent der Investitionssumme erhalten, vorausgesetzt, der Betrag liegt zwischen 2.000 Euro und 60.000 Euro pro Wohneinheit.
• Die geplanten Maßnahmen müssen den Standards der BEG und der DIN-Norm 4108-2:2013-02 entsprechen.

Beantragung der BEG-Förderung für Sonnenschutz:

Der Prozess mag zunächst komplex erscheinen, aber durch klare Schritte und die Unterstützung digitaler Assistenten ist der Weg zur BEG-Förderung für Ihren Sonnenschutz klar definiert:

• Prüfen Sie die Förderfähigkeit Ihres Projekts.
• Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und kontaktieren Sie einen zertifizierten Energieberater.
• Stellen Sie den offiziellen Antrag.
• Beauftragen Sie einen Fachhändler mit der Installation des Sonnenschutzes.

Ein Beitrag zum Umweltschutz:

Die BEG-Förderung für Sonnenschutz trägt nicht nur zum individuellen Komfort bei, sondern unterstützt auch das Ziel der Europäischen Union, den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung bis 2030 um 18% zu reduzieren. Die Installation verstellbaren Sonnenschutzes an Fenstern kann den Energieverbrauch und die Kohlenstoffemissionen um bis zu 19% senken.

Die Zukunft des energieeffizienten Wohnens:

Die Förderung des Sonnenschutzes durch die BEG bietet Hausbesitzern und Mietern die Möglichkeit, in nachhaltige und energieeffiziente Lösungen zu investieren und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu erhalten. Der Schutz unseres Planeten beginnt zu Hause – nutzen Sie diese Gelegenheit, um einen Beitrag zur Umwelt und zur Senkung Ihrer Energiekosten zu leisten.

Neuigkeiten zur BEG-Förderung im Jahr 2024:

Seit dem 1. Januar 2024 hat sich die Richtlinie für das Programm „Bundesförderung für Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) geändert. Die Fördersätze bleiben unverändert, weiterhin werden 15 % der Investitionssumme gefördert. Zusätzlich zu dieser Förderung gibt es einen Bonus von 5 % für Maßnahmen, die im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) des Gebäudes enthalten sind. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen wurde von 2.000 € auf 300 € gesenkt.

Im Rahmen des BEG EM Programms beträgt die maximale Höhe der förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen an der Gebäudehülle 30.000 € je Wohneinheit pro Jahr, sofern kein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Wenn ein iSFP vorhanden ist, erhöht sich dieser Betrag auf 60.000 € je Wohneinheit und Jahr. Die Förderung für Heizungen bleibt davon unabhängig.

Eine wesentliche Änderung betrifft den Zeitpunkt der Antragsstellung für die Förderung. Ab 2024 muss für die Einreichung eines Antrags ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung vorhanden sein. Wie bisher benötigen Sie für den Antrag eine Energieberaterin oder einen Energieberater. Die entsprechende Liste finden Sie hier.

Umfangreiche weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie auch bei unserem Lieferanten WAREMA.

Steuerbonus bei Handwerkerleistungen

Seit dem 1. Januar 2009 können Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften die Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen bis 6.000,- EUR zu 20 % direkt von der Steuer absetzen. Das bedeutet letztlich max. 1.200,- EURO Steurersparnis,

Selbstverständlich stellen wir Ihnen gerne eine Rechnung mit diesen ausgewiesenen Arbeitskosten aus - fragen Sie uns danach - es lohnt sich.